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Ausnahmesemester 2020

Statt einer kulanten und unbürokratischen Regelung will die TU über Covid-19 bedingte Verlängerungen „im Einzelfall“ entscheiden.

Offener Brief an das Präsidium der TU Darmstadt

Bereits in unserem offenen Brief an das Präsidium der TU Darmstadt haben wir deutlich gemacht, dass auch die Beschäftigten an Hochschulen von der Corona-Pandemie betroffen sind. Deshalb fordern wir als Initiative >>darmstadtunbefristet<< nicht nur, das gesamte Sommersemester 2020 von der Befristungsdauer nicht-wissenschaftlicher, wissenschaftlicher und studentischer Beschäftigter auszunehmen und alle Verträge entsprechend zu verlängern, sondern auch einen kulanten Umgang mit Fristen und ähnlichem. Die Mitarbeiter*innen stehen aktuell vor diversen Herausforderungen wie der Organisation der präsenzfreien Lehre und der Care-Arbeit von Kindern und Familienangehörigen, welche durch die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und Schließung diverser öffentlicher Einrichten deutlich zugenommen haben. Gleichzeitig ist die Forschung in vielen Fällen nur eingeschränkt oder gar nicht durchführbar, sodass viele Qualifikationsprojekte brach liegen. Durch eine solche Mehrbelastung der Mitarbeiter*innen ist ein ’normaler‘ Hochschulbetrieb nicht möglich. Diese Forderungen in unserem offenen Brief haben bislang über 130 Beschäftigte der TU Darmstadt unterschrieben, was noch einmal verdeutlicht, wie akut und prekär die aktuelle Situation an Hochschulen ist. Leider hat sich das Präsidium bis heute (Stand: 25. Mai 2020) nicht zu unseren Forderungen geäußert.

Doch auch die Politik hat die Dringlichkeit dieser Situation wahrgenommen und bereits im April eine Änderung des BAföG und Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen: „Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase schaffen wir Flexibilität und mehr Planungssicherheit, damit die individuellen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden können. Ihre wissenschaftliche Qualifizierung, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, und berufliche Weiterentwicklung sollen sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs weiterverfolgen können. Dafür ändern wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und ergänzen eine zeitlich befristete Übergangsregelung. Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wird demnach pandemiebedingt um sechs Monate verlängert. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase haben damit die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus um sechs Monate zu verlängern, zum Beispiel, wenn sich Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern.Jedoch bedeutet eine solche Gesetzesänderung nicht, dass automatisch alle Verträge verlängert werden.

Die TU Darmstadt hat die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getretene Gesetzesänderung in einer Stellungnahme begrüßt. Zugleich stellt sie klar, dass sie Befristungen nicht pauschal verlängern will. Stattdessen sollen Arbeitsverträge über die bisherige Höchstbefristungsgrenze hinaus verlängert werden können, „wenn dies aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Einzelfall erforderlich ist“. Dadurch werden die befristet Beschäftigten auch in dieser Situation zu Bittsteller*innen, die vom Wohlwollen ihrer jeweiligen Vorgesetzten und der Personalabteilung abhängig sind. Sie sollen einzeln „nachweisen“, dass ihre Qualifikationsvorhaben durch die Pandemie verzögert wurden. Eine unbürokratische und kulante Regelung wäre hingegen, allen befristet Beschäftigten eine Verlängerung, um mindestens sechs Monate anzubieten. Das verhindert auch eine unnütze Belastung der Kolleginnen und Kollegen in der Personalabteilung, die gerade in diesen Zeiten besonders beansprucht sind. Zumal eine Verlängerung der Verträge keine Mehrkosten verursacht.

Protestaktion für einen kulanten und unbürokratischen Umgang mit coronabedingten Vertragsverlängerungen

Für eine solche Lösung setzen wir uns weiter ein. Deshalb haben wir am 28. Mai 2020 um 11:00 Uhr eine coronagerechte Protestaktion vor dem Hauptgebäude der TU Darmstadt veranstaltet, wozu wir die Medien und das Präsidium eingeladen haben. Wir erhoffen uns dadurch, dass das Präsidium seine Personalpolitik dahingehend anpasst, kulanter und verlässlich mit der Verlängerung von Vertragen umzugehen.

Im Vorfeld zu unserem Protest hat das Darmstädter Echo eine Mitteilung veröffentlicht und sich auf unsere Forderungen im Rahmen der Corona-Pandemie bezogen. Auch die Frankfurter Rundschau war bei unserer Protestaktion anwesend und hat am Freitag (29. Mai) in einem Artikel darüber berichtet. Zudem hat ein Kamerateam der Gewerkschaft ver.di unseren Protest begleitet und in einem kurzen Video zusammengestellt, indem auch Statements von uns und anderen Teilnehmenden zu sehen sind.

Nicht nur die Presse, sondern auch das Präsidium der TU Darmstadt haben auf unseren Protest reagiert. Wir haben im Anschluss zu der Protestaktion die Möglichkeit bekommen mit der Präsidentin und dem Leiter der Personalabteilung zu sprechen und in einen konstruktiven Austausch zu treten. Einen Bericht hierzu werden wir zeitnah über unseren Verteiler versenden.