Im Oktober 2019 hat der Bund denn so genannten „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verabschiedet. Besonders hierbei ist, dass dieser nicht mehr zeitlich befristet ist, sondern auf unbestimmte Zeit läuft. Jedoch wurde trotzdem nicht festgelegt, dass mit unbefristeten Mitteln aus diesem Vertrag auch unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen geschaffen werden.
Nun haben die Länder bis zum 15.01.2020 Zeit, ihre Vorstellung der Umsetzung an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorzulegen. Anschließend treten Bund und Länder in einen Verhandlungsprozess über die Ausgestaltung der Vergabekritierien. Hierbei soll der „Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse“ ein zentraler Schwerpunkt sein. Jedoch gab es bereits jetzt großen Widerstand der einzelnen Länder verbindliche Entfristungsvereinbarungen festzulegen. Deshalb ist davon auszugehen: „Von selbst werden sie die dringend notwendigen, konkreten und ehrgeizigen Maßnahmen für mehr Dauerstellen nicht vorlegen“.
Zudem wehren sich auch die Hochschulen selber gegen einen Ausbau von Dauerstellen. Mit der „Bayreuther Erklärung“ zeigten die Universitätskanzlerinnen und -kanzler erst kürzlich, dass sie an einem solchen Befristungsunwesen festhalten wollen.
Deshalb hat das Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss), zusammen mit den Gewerkschaften GEW und ver.di die Kampagne „Frist ist Frust“ ins Leben gerufen, und fordern die Länder auf „sich bei der Umsetzung des Zukunftsvertrages zu folgenden Prinzipien zu verpflichten:
- Alle Stellen, die anteilig oder insgesamt aus Mitteln des Zukunftsvertrages finanziert werden, sind als dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse einzurichten.
- Kein Etikettenschwindel: Die so neu zu schaffenden Dauerstellen dürfen kein Ersatz für ohnehin neu zu besetzende Dauerstellen sein oder durch neue befristete Stellen an den Hochschulen im Bundesland kompensiert werden.
- Bei den hinzukommenden Dauerstellen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal darf es sich, um Betreuungs- und Arbeitsqualität zu sichern, nicht um Hochdeputatsstellen handeln. Die reguläre wissenschaftliche Vollzeit-Dauerstelle darf höchstens mit 8 Semesterwochenstunden Lehrverpflichtung verbunden sein (in Qualifizierungsphasen mit der Hälfte).
Unter diesen Voraussetzungen hat der Zukunftsvertrag das Potenzial, für eine Trendwende in der ausufernden Befristungspraxis in der Wissenschaft zu sorgen. Und das ist dringend notwendig, denn: Frist ist Frust!„
Gemeinsam haben sie in der ersten Vorlesungswoche (13. – 17. Januar 2020) nach der Winterpause eine bundesweite Aktionswoche veranstaltet, an welcher sich auch die Initiative darmstadtunbefristet selbstverständlich beteiligt hat.
Plakataktion
Zum Start dieser Aktionswoche haben wir Plakate an unsere Bürotüren gehängt, auf denen wir sowohl auf unsere Initiative aufmerksam gemacht haben, als auch auf die Situation von befristet Beschäftigen an der TU Darmstadt hinweisen wollen.
Falls ihr eure Bürotür auch mit einem solchen Plakat verschönern möchtet, schreibt uns eine Mail an darmstadtunbefristet@gmail.com oder downloadet euch die Vorlage direkt hier und druckt sie aus.
Aktionsveranstaltung
Am 17. Januar haben wir zusammen mit GEW und ver.di ein Informationstreffen veranstaltet. Hier konnten wir uns mit der Initiative UniKassel Unbefristet austauschen, welchen von ihren bisherigen Aktionen und großen Erfolgen berichtet hat. Des Weiteren haben wir offene Fragen von diversen Beschäftigten gesammelt, um unsere langfristigen Ziele besser definieren zu können. Außerdem haben wir uns über weitere Aktionen ausgetauscht. Die Ergebnisse dieser Aktionsveranstaltung werden aktuell von der AG-Inhalte aufbereitet und stehen bald zur Verfügung. Gerne könnt ihr euch an der Auswertung beteiligen oder in anderen Arbeitsgruppen mitarbeiten. Schreibt uns hierfür einfach eine Mail an darmstadtunbefristet@gmail.com.